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Probleme der Rechtsschutzabwicklung im Verkehrsrecht
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Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Seit Einführung des RVG scheint die Zahl der Streitigkeiten mit Rechtsschutzversicherern erheblich gestiegen zu sein. Offensichtlich wird aufgrund des gestiegenen Kostendrucks nicht nur im Bereich des Gebührenrechts, sondern auch bei der Frage der Deckung dem Grunde nach sowie bei sonstigen Abwicklungsfragen häufiger gestritten. Das Seminar geht auf die typischen Probleme der Rechtsschutzabwicklung im Verkehrsrecht ein. Es umfasst dabei zahlreiche Tipps zu Umgang und Abwicklung mit dem Versicherer (z.B. zur Praxis der Vorschussanforderung sowie Erhöhung der Versicherungsleistungen durch konsequente Anwendung des Quotenvorrechts)
Die Pflichten und Rechte des Rechtsanwalts im rechtsschutzversicherungsrechtlichen Mandat; Umgang mit dem Mandanten und dem Versicherer; Unterschiede zwischen ARB-Fassungen älteren und neueren Datums; maßgeblicher Versicherungsinhalt, Definition des Versicherungsfalls, Versicherungsschutz; Ausschlussfristen; Inhalt und Regelungsbereich der ARB, Leistungen des Versicherers; Pflichten des Versicherungsnehmers; typische Ausschlusstatbestände im Verkehrsrecht; Besonderheiten des Leistungsumfangs bei Auslandsfällen (z. B. ausländischer Anwalt, Dolmetscherkosten)
Checkliste: versicherte Personen, versichertes Risiko, örtlicher Bereich, Versicherungsfall, Versicherungsschutz zum richtigen Zeitpunkt, Ausschlusstatbestände, Obliegenheiten, Erfolgsaussichten
Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung: der Versicherungsfall im Schadenersatz-Rechtsschutz; Verjährung der Rechtsschutzansprüche nach der Rechtsprechung des BGH; Anwendung der Obsiegen-Unterliegen-Klausel bei einverständlicher Erledigung; Zeitpunkt des Versicherungsfalls bei Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Erreichens der 18-Punkte-Grenze im VZR Ansprüche im Dreiecksverhältnis Versicherer, Mandant, Rechtsanwalt; das Rechtsverhältnis vor Erteilung der Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer; Gebühren für die Einholung der Deckungszusage? Rechtsanwaltsvergütung, Rechnungsstellung (Umgang mit Selbstbeteiligung und Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung); Freistellungsansprüche; Rückforderungsansprüche des Versicherers (z. B. bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat im Straf-Rechtsschutz); Anspruchsübergang auf Rechtsschutzversicherer gem. § 86 VVG; Anwendung des Quotenvorrechts in der Rechtsschutzversicherung; prozessuale Geltendmachung: Passivlegitimation, Klageanträge
Rechtsschutzversicherung und VVG-Reform
Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage.
Dieses Seminar der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein findet in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie statt.
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Homburg/Saar / Schlossberg Hotel Fon 06841 / 6660 (begrenztes Zimmerkontingent bis 1 Woche vorher abrufbar)
Samstag, 20. November 2010 / 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr (6 Zeitstunden Unterricht)
Gebühr jeweils 160,- Euro Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein/ FORUM Junge Anwaltschaft 249,- Euro Mitglieder Anwaltverein 274,- Euro Nichtmitglieder zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen / Arbeitsessen / Zimmerabrufkontingent im Hotel / Arbeitsunterlagen / WertGarantie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.
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Ihr(e) Ansprechpartner(in) ist
Marko Böhme Tel.: 030 / 726153-125, Fax -111
E-Mail: boehme [at] anwaltakademie.de
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