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        Seminarnummer:     52369-10
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  Probleme der Rechtsschutzabwicklung im Verkehrsrecht  
  Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen

Seit Einführung des RVG scheint die Zahl der Streitigkeiten mit Rechtsschutzversicherern erheblich gestiegen zu sein. Offensichtlich wird aufgrund des gestiegenen Kostendrucks nicht nur im Bereich des Gebührenrechts, sondern auch bei der Frage der Deckung dem Grunde nach sowie bei sonstigen Abwicklungsfragen häufiger gestritten. Das Seminar geht auf die typischen Probleme der Rechtsschutzabwicklung im Verkehrsrecht ein. Es umfasst dabei zahlreiche Tipps zu Umgang und Abwicklung mit dem Versicherer (z.B. zur Praxis der Vorschussanforderung sowie Erhöhung der Versicherungsleistungen durch konsequente Anwendung des Quotenvorrechts)

Die Pflichten und Rechte des Rechtsanwalts im rechtsschutzversicherungsrechtlichen Mandat; Umgang mit dem Mandanten und dem Versicherer; Unterschiede zwischen ARB-Fassungen älteren und neueren Datums; maßgeblicher Versicherungsinhalt, Definition des Versicherungsfalls, Versicherungsschutz; Ausschlussfristen; Inhalt und Regelungsbereich der ARB, Leistungen des Versicherers; Pflichten des Versicherungsnehmers; typische Ausschlusstatbestände im Verkehrsrecht; Besonderheiten des Leistungsumfangs bei Auslandsfällen (z. B. ausländischer Anwalt, Dolmetscherkosten)

Checkliste: versicherte Personen, versichertes Risiko, örtlicher Bereich, Versicherungsfall, Versicherungsschutz zum richtigen Zeitpunkt, Ausschlusstatbestände, Obliegenheiten, Erfolgsaussichten

Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung: der Versicherungsfall im Schadenersatz-Rechtsschutz; Verjährung der Rechtsschutzansprüche nach der Rechtsprechung des BGH; Anwendung der Obsiegen-Unterliegen-Klausel bei einverständlicher Erledigung; Zeitpunkt des Versicherungsfalls bei Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Erreichens der 18-Punkte-Grenze im VZR
Ansprüche im Dreiecksverhältnis Versicherer, Mandant, Rechtsanwalt; das Rechtsverhältnis vor Erteilung der Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer; Gebühren für die Einholung der Deckungszusage?
Rechtsanwaltsvergütung, Rechnungsstellung (Umgang mit Selbstbeteiligung und Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung); Freistellungsansprüche; Rückforderungsansprüche des Versicherers (z. B. bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat im Straf-Rechtsschutz); Anspruchsübergang auf Rechtsschutzversicherer gem. § 86 VVG; Anwendung des Quotenvorrechts in der Rechtsschutzversicherung; prozessuale Geltendmachung: Passivlegitimation, Klageanträge

Rechtsschutzversicherung und VVG-Reform

Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage.

Dieses Seminar der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein findet in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie statt.
   
  Homburg/Saar / Schlossberg Hotel
Fon 06841 / 6660
(begrenztes Zimmerkontingent bis 1 Woche vorher abrufbar)

Samstag, 20. November 2010 / 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr
(6 Zeitstunden Unterricht)

Gebühr jeweils
160,- Euro Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein/
FORUM Junge Anwaltschaft
249,- Euro Mitglieder Anwaltverein
274,- Euro Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen / Arbeitsessen / Zimmerabrufkontingent im Hotel / Arbeitsunterlagen / WertGarantie

Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.


   
 

Ihr(e) Ansprechpartner(in) ist
Marko Böhme Tel.: 030 / 726153-125, Fax -111
E-Mail: boehme [at] anwaltakademie.de


   
  DeutscheAnwaltAkademie • Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Telefon 030/726153-0 • Fax 030/726153-111  
 
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