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Haftung aus Verkehrsunfällen mit mehreren Beteiligten
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Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG Hamm a.D., Münster
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, die mit verkehrsrechtlichen Fragen befasst sind.
Themen der Veranstaltung werden sein:
Ein Unfall, mehrere Verantwortliche Erstschädiger und zweites Schadensereignis Auffahrunfall mit drei beteiligten Kfz Haftungs-/Zurechnungseinheiten und Rechtsfolgen Einzelabwägung und Gesamtschau Fahrlässige Nebentäter und Haftung Kinderunfall und Mitverantwortung Aufsichtspflichtiger Verkehrsunfall und gestörte Gesamtschuld
Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage.
Dieses Seminar der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein findet in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie statt.
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Oldenburg / City Club Hotel Fon 0441 / 8080 (begrenztes Zimmerkontingent bis 4 Wochen vorher abrufbar)
Samstag, 9. Oktober 2010 / 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr (6 Zeitstunden Unterricht)
160,- Euro Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein/ FORUM Junge Anwaltschaft 249,- Euro Mitglieder Anwaltverein 274,- Euro Nichtmitglieder zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen / Arbeitsessen / Zimmerabrufkontingent im Hotel / Arbeitsunterlagen / WertGarantie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.
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Ihr(e) Ansprechpartner(in) ist
Marko Böhme Tel.: 030 / 726153-125, Fax -111
E-Mail: boehme [at] anwaltakademie.de
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