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Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung
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Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, LVM, Münster
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Personenschadenersatzrechts tätig sind.
Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung
Verminderung der Schadensersatzansprüche eines Verletzten aufgrund Leistungen von dritter Seite: Welche Leistungen gibt es? Welche Leistungen sind auf die Forderungen des unmittelbar Verletzten anzurechnen? Woran muss der Anwalt außerhalb der Inanspruchnahme des Schädigers denken, um finanzielle Einbußen des Mandanten möglichst gering zu halten? Auf welche Anträge hat der Anwalt hinzudringen?
Gesetzliche Unfallversicherung: Zuständigkeit; Wann fällt ein Personenschaden in die Zuständigkeit der Unfallversicherung? Welche Hinweise auf möglichen Unfallversicherungsschutz hat der Anwalt zu beachten? Welche Konsequenzen hat die Zuständigkeit für die Regulierung von Personenschäden?
Haftungsersetzung: Wann und warum können keine Personenansprüche gegen den Schädiger geltend gemacht werden? Worin liegen die Unterschiede und Folgen von Wegeunfall / Arbeitsunfall / Unfall auf gemeinsamer Betriebsstätte? Wann und wie ist ein Prozess mit dem Schädiger wegen § 108 SGB VII auszusetzen? Wohin führt die gestörte Gesamtschuld?
Schadenabwicklung, Abfindungsvergleich: Wie wirken sich die Drittleistungen auf die laufende Regulierung aus? Was ist beim Abschluss von Abfindungsvergleichen zu beachten?
Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage.
Dieses Seminar der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein findet in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie statt.
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Dresden / Residenz Alt Dresden Fon 0351 / 42810 (begrenztes Zimmerkontingent bis 4 Wochen vorher abrufbar)
Samstag, 18. September 2010 / 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr (6 Zeitstunden Unterricht)
160,- Euro Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein/ FORUM Junge Anwaltschaft 249,- Euro Mitglieder Anwaltverein 274,- Euro Nichtmitglieder zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen / Arbeitsessen / Zimmerabrufkontingent im Hotel / Arbeitsunterlagen / WertGarantie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.
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Ihr(e) Ansprechpartner(in) ist
Marko Böhme Tel.: 030 / 726153-125, Fax -111
E-Mail: boehme [at] anwaltakademie.de
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