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Der Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess
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Rainer Rosenberger, Vorsitzender Richter am OLG a.D., Köln
Das Seminar richtet sich an Praktiker des Arzthaftungsrechts, insbesondere an Fachanwälte für Medizinrecht. Es werden ferner volljuristisch ausgebildete Schadensregulierer, die für Haftpflichtversicherer und Verbände tätig sind, davon profitieren.
Die Beweisaufnahme durch Sachverständigenbegutachtung bildet das Herzstück des Arzthaftungsprozesses. Dem erfahrenen Praktiker ist klar, dass Erfolg und Misserfolg maßgeblich vom Ausgang der Begutachtung abhängt. Deshalb gilt die Erkenntnis: Wer das Beweisrecht nicht beherrscht und nicht in der Lage ist, die Beweisaufnahme in jedem Verfahrensstadium kritisch zu begleiten, kann die Interessen der Mandantschaft nicht angemessen wahrnehmen.
Das Seminar behandelt folgende Schwerpunkte:
Beschaffung der Grundlagen für die Begutachtung Formulierung der Beweisthemen unter Berücksichtigung von § 411 a ZPO Die Auswahl des Sachverständigen, insbesondere Befangenheitsgründe und deren prozessuale Geltendmachung Die kritische Würdigung von Sachverständigengutachten: unzulässige Delegation, sachbezogene Kritik, die anzuwendenden Rechtsgrundsätze, prozesstaktisch richtiges Verhalten (§ 411 I, III ZPO, § 412 ZPO, §§ 402, 397 ZPO)
Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage, die auch als Leitfaden für die praktische Fallbearbeitung dienlich sein soll.
Hinweis: Sie können am darauf folgenden Tag in Bremen auch das Seminar Aktuelle Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht buchen.
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Bremen / Hilton Hotel Fon 0421 / 36960 (begrenztes Zimmerkontingent bis 4 Wochen vorher abrufbar)
Freitag, 5. November 2010 / 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Zeitstunden Unterricht)
129,- Euro Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft/Anwaltverein, jeweils bis 3 Jahre nach Zulassung 249,- Euro Mitglieder Anwaltverein 274,- Euro Nichtmitglieder zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen / Arbeitsessen / Zimmerabrufkontingent im Hotel / Arbeitsunterlagen / WertGarantie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.
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Ihr(e) Ansprechpartner(in) ist
Petra Schrinner Tel.: 030 / 726153-134, Fax -111
E-Mail: schrinner [at] anwaltakademie.de
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